Gemäß dem Interessenausgleich und dem Sozialplan sind für den festgelegten Personenkreis Abfindungen fällig.
Die Abfindung berechnet sich gemäß Sozialplan nach folgender Formel:
(Alterspunkte + Kinderpunkte) x Betriebszugehörigkeit x Gehaltspunkte = Abfindung
...wobei die Abfindungspunkte mit dem "Punktewert" zu multiplizieren sind.
Der Punktewert ergibt sich:
aus der Insolvenzmasse geteilt durch die Summe aller Punkte aller ehemaligen
Betriebszugehörigen.
Als Anhaltswert kann folgende Excel-Datei
zur Berechnung behilflich sein.
Bisher erfolge Zahlungen:
Offene Zahlungen: