Gemäß dem Interessenausgleich und dem Sozialplan sind für den festgelegten Personenkreis Abfindungen fällig.

Die Abfindung berechnet sich gemäß Sozialplan nach folgender Formel:
(Alterspunkte + Kinderpunkte) x Betriebszugehörigkeit x Gehaltspunkte = Abfindung
...wobei die Abfindungspunkte mit dem "Punktewert" zu multiplizieren sind.

Der Punktewert ergibt sich:
aus der Insolvenzmasse geteilt durch die Summe aller Punkte aller ehemaligen Betriebszugehörigen.

Als Anhaltswert kann folgende Excel-Datei  diskette1.gif (11097 Byte) zur Berechnung behilflich sein.

Bisher erfolge Zahlungen:

Offene Zahlungen: